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Der Brief liegt im Briefkasten, oft im auffälligen Umschlag, und der erste Gedanke ist meist derselbe: War ich das wirklich? Wer einen Bußgeldbescheid aus Köln erhält, hat ab dem Tag der Zustellung nur zwei Wochen Zeit, um sich zu wehren – danach wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar.

Der gelbe Umschlag liegt im Briefkasten, der Bußgeldbescheid darin. Ob geblitzt, Rotlicht missachtet oder falsch geparkt — ab dem Moment der Zustellung läuft die Uhr: Nur 14 Tage bleiben, um nach § 67 OWiG Einspruch einzulegen oder den Bescheid mit Zahlung zu akzeptieren.
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